Sämtliche Tätigkeiten beruhen auf den Richtlinien des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Ein Gastaufnahmevertrag gilt als zustande gekommen, wenn ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Dieses kann auch in mündlicher Form (Willenserklärung) geschehen.
Die Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Zutritt erhält der Gast durch den Zutrittscode für die Haustüre, den er telefonisch oder persönlich vor Ort erhält.
Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu bezahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§552 BGB), und zwar:
– 50 % . 1 Tag vor Buchungsdatum
– 25 % . 2 Tage vor Buchungsdatum
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch Anspruch auf das vereinbarte Entgeld gemindert wird.
Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB. Für Geld und Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zum Betrag von 100 € gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertsachen nicht im Hotel zurückzulassen.
Der CheckIn ist täglich von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Der CheckOut erfolgt bis 11.00 Uhr.
Liegengebliebene Gegenstände des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesendet. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 2 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände vernichtet oder sofern ein ersichtlicher Wert besteht, gemeinnützigen Einrichtungen zugeführt.
Für Gäste bestimmte Nachrichten, Post- oder Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung und auf Wunsch die Nachsendung. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen
Kötterhof GmbH Bilsteinstraße 8 58313 Herdecke Tel +49 (0) 23 30 . 91 71 111 & +49 (0) 173 . 4617769 kontakt@koetterhof.de www.koetterhof.de